Eine Parkerleichterung erleichtert das Leben, so man sie hat
Der Haushalt ist der unfallträchtigste Ort und so ist es auch nicht verwunderlich, das es mich im Haushalt »erwischt« hat. Ein Muskelfaserriss in der Wade »musste« es sein. Ich war überrascht, wie laut die Muskeln reissen. Jetzt heisst es Geduld haben und durchs Haus und die nähere Umgebung humpeln. Das geht zum Glück ganz gut.
Sogar das Autofahren über kurze Strecken ist möglich – es ist das linke Bein und seit kurzem habe ich ein Auto mit Automatikschaltung, so dass ich das relativ gut bewältigen kann. Was das Schwierigste dabei ist, ist das Ein- und Aussteigen. Das übliche »Rein- und Rausdrehen« funktioniert z.Zt. nicht so ohne Weiteres – ich muss die Tür sehr weit aufmachen, mich mit dem Rücken zum Sitz stellen, niedersetzen und dann die Beine nachziehen – raus dann umgekehrt. Und dazu braucht es Platz, den mir die Mitmenschen auf Parkplätzen selten einräumen (ohne bösen Willen, denn niemand weiss, das ich Platz brauche). Ich parke möglichts abseits, aber das geht nicht immer.
Insoweit kann ich momentan gut nachvollziehen, was Erika Knobloch bei OFFENE PLATTFORM schreibt. Sie ist schwerbehindert und um überhaupt irgendwo hinzukommen, braucht sie ihr Auto. Und sie ist infolge ihrer Schwerbehinderung hinsichtlich Parken und Ein-/Aussteigen weit mehr gehandicapt als ich (und das ja dauerhaft und nicht nur mal vorübergehend). Eine Parkerleichterung würde ihr das Leben in dieser Hinsicht sehr erleichtern. Aber wie das so ist – das Gesetz sieht eine Parkerleichterung für sie nicht vor, wie Frau Knobloch schreibt.
1999 habe ich das erste Mal beim Ordnungsamt einen Antrag auf eine Parkerleichterung gestellt, weil ich der Meinung war, dass ich mit damals 80 Prozent Behinderung und dem Merkzeichen »G« (erhebliche Körperbehinderung) doch eigentlich eine Parkerleichterung erhalten sollte. Dem war aber nicht so. Heute habe ich 90 Prozent Behinderung und die Merkzeichen »G« und »B« (Begleitperson beim Benutzen öffentlicher Verkehrsmittel) aber eine Parkerleichterung habe ich immer noch nicht.
Ich weiß heute, dass es nicht die Schuld des Ordnungsamtes in Dresden ist, sondern dass es gesetzliche Bestimmungen gibt, auf die sich die Mitarbeiter berufen. In denen heißt es, dass man mindestens oberschenkelamputiert oder querschnittsgelähmt sein muss, um das »aG« und damit die Parkerleichterung zu erhalten. Aber lassen sich Einzelschicksale wirklich in vorgefertigte Schubladen packen? Muss man nicht viel mehr berücksichtigen, welchen Zugewinn an Lebensqualität und wieder gewonnene Selbstständigkeit der betreffende Mensch erhalten könnte und müsste man nicht darauf die jeweilige Entscheidung begründen?
Wenn ich so etwas lese, fällt mir ein alter Spruch ein: »Rechtlich einwandfrei, aber moralisch höchst bedenklich!«
Wem geht oder ging es ähnlich wie Frau Knobloch? Wer hat bessere Erfahrungen gemacht? Frau Knobloch würde sich über Erfahrungen, Tipps etc. freuen.









